Unsere Migrationsanwälte sehen sich das Profil ihres Mitarbeiters an und prüfen, welcher Antrag möglich ist.
Preis
Daueraufenthalt EU
Für alle Personen die sich langfristig in Österreich niederlassen
und arbeiten wollen
Anwaltliche Vorprüfung
Sicherheit
Wir checken Ihre Dokumente, unterstützen Sie bei amtlichen Anfragen und stehen auch bei Spezialfragen oder im Prozess zur Verfügung.
Verlängerung
Die Verlängerung des Aufenthaltstitels Daueraufenthalt EU geschieht deutlich einfacher
als die erstmalige Beantragung und kann (fast) automatisch erledigt werden.
Wann ist der Aufenthaltstitel ``Daueraufenthalt EU`` sinnvoll?
Bei diesem Aufenthaltstitel ist kein Punktesystem vorgesehen. Für Personen geeignet die sich bereits seit 5 Jahren ununterbrochen in Österreich aufhalten und sich nun dauerhaft niederlassen wollen. Die Anforderungen sind jedoch höher als für andere Aufenthaltstitel wie etwa die RWR-Karte.
Erleichterungen gibt es für vorherige Besitzer einer Blauen Karte EU eines anderen EU-Mitgliedsstaat, hier werden zum Teil Zeiten in den 5-jährigen Aufenthalt eingerechnet. Neben dem Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich muss das Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllt werden, dieses besteht aus Deutschkenntnissen auf B1-Niveau sowie vertiefte Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Österreich.
Zudem muss der Lebensunterhalt des Antragstellers und seiner Angehörigen gesichert sein, ein Krankenversicherungsschutz bestehen sowie der Anspruch auf eine ortsübliche Unterkunft nachgewiesen werden.
Was kostet es?
42migration
899,-€
Daueraufenthalt EU
Typische Anwaltspreise
10.000,-€
Daueraufenthalt EU
Mit 42migration zum Erfolg!
Kosteneffizient ans Ziel:
So funktioniert’s!
1
Beantworten Sie einfache Fragen Online
Finden Sie bequem und unverbindlich über unser Online Tool den passenden Aufenthaltstitel und schätzen Sie Ihre Erfolgschancen ein.
2
Optional: Inkludieren Sie Kinder
Wenn Sie einen Aufenthatstitel für die ganze Familie beantragen möchten, ist das über 42migration möglich. Mit nur ein paar extra Fragen und Dokumenten können die Kinder den Aufenthaltstitel erhalten.
3
Antragszusammenstellung
Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und sagen Ihnen, welche Dokumente Sie benötigen. Mit 42migration haben Sie alle Unterlagen kompakt an einem Ort.
4
Dokumenten Check
Wir gehen für Sie sicher, dass alle Dokumente passen und den amtlichen Anforderungen entsprechen. Auch der Antrag als solches wird von erfahrenen Migrationsanwälten geprüft. Bei Spezialfragen hilft Ihnen unsere jahrelange Erfahrung mit Aufenthaltsverfahren.
5
Einreichung
Wir reichen den Antrag für Sie ein.
6
Erfolgreicher Abschluss
Wir sind erst am Ziel, wenn Ihr Team in Österreich ist. Auch nach der Einreichung unterstützen wir Sie weiter. Mit Anwaltsvollmacht managen wir alle Verfahrensstadien für Sie.
7
Nach dem Abschluss
Wir verwalten Ihren Akt weiterhin online – bis zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Den nächsten Mitarbeiter holen Sie sich noch viel einfacher über unser Portal nach Österreich.
Warum 42migration?
Ersparen Sie Ihrem Team den langwierigen und aufwändigen Prozess des Aufenthaltsverfahrens. Überlassen Sie dies dem 42migration-Anwaltsportal, das jeden Akt effizient für Sie abwickelt!
Wir haben den Ablauf auf Basis hunderter Verfahren optimiert.
Unsere Anwälte prüfen – blitzschnell – jedes Dokument und beraten bei Spezialfragen.
Mit Anwaltsvollmacht begleiten wir Sie im gesamten Verfahren bis zum erfolgreichen Erhalt der RWR-Karte.
Wir haben den Ablauf auf Basis hunderter Verfahren optimiert.
Häufig gestellte Fragen
Dieser Aufenthaltstitel ist für Personen, die die letzten fünf Jahre ununterbrochen in Österreich zur Niederlassung berechtigt waren und das Modul 2 der Integrationsver-einbarung erfüllt haben. Die Integrationsvereinbarung Modul 2 besteht aus dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B1-Niveau und vertieften Kenntnissen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung in Österreich.
Als ununterbrochener Aufenthalt in den letzten fünf Jahren zählt es, wenn der Antrag-steller innerhalb der fünf Jahre insgesamt nicht mehr als zehn Monate oder nicht mehr als sechs Monate an einem Stück außerhalb von Österreich aufhältig war. Für Inhaber der Blauen Karte EU gelten weniger als 18 Monate insgesamt bzw. weniger als 12 Monate an einem Stück außerhalb des EWR-Raumes als ununterbrochener Aufent-halt. Auslandsaufenthalte aufgrund der beruflichen Tätigkeit werden nicht eingerechnet. Ausnahmen aufgrund der Covid-Pandemie können gegeben sein.
Mit diesem Aufenthaltstitel kann man sich für unbefristete Zeit in Österreich niederlas-sen und hat freien Zugang zum Arbeitsmarkt, womit ein Arbeitgeberwechsel jederzeit möglich ist. Er wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt.